Allgemeine Geschäfts­bedingungen

„Bildszene Werbe GmbH“

1. Geltungsbereich
1.1 Die Bildszene Werbe GmbH, Arlbergstraße 117 | 8, 6900 Bregenz, Firmenbuchnummer 586212b, Landesgericht Feldkirch (im Folgenden „Bildszene“) schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Bildszene und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese AGB gelten nur bei Geschäften mit Unternehmern gemäß § 1 KSchG. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des KSchG widersprechen.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Bildszene schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Bildszene ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Bildszene bedarf es nicht.
1.4 Ergänzend weist Bildszene ausdrücklich auf die ihren Leistungen gegebenenfalls zugrundeliegenden Lizenzbedingungen der Dienste Dritter hin, welche ebenso einen integrierenden Vertragsbestandteil darstellen.
1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen vierzehn (14) Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von Bildszene sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Grundlage für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Bildszene an den Kunden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots mittels firmenmäßiger Zeichnung des Kunden zustande.

3. Pitching - Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde Bildszene vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Bildszene dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Bildszene treten der potentielle Kunde und Bildszene in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Bildszene bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl sie selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ist dem potentiellen Kunden ohne vorherige Zustimmung von Bildszene nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachte und somit als
AGB Bildszene Werbe GmbH V2_20220920 Seite 2/7
Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von Bildszene im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Bildszene Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies binnen vierzehn (14) Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Bildszene dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Bildszene dabei verdienstlich wurde. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Bildszene ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung gemäß Angebot von Bildszene. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
4.2 Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Bildszene eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Bildszene bei der Ausführung der Leistungen künstlerische und technische Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
4.3 Die von Bildszene oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in ihrem geistigen Eigentum, sofern diese im Endprodukt keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Bildszene. Vom Kunden gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Bildszene ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Bildszene wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

6. Pflichten des Kunden
6.1 Soweit für die vertragsgemäßen Ausführung der Leistung erforderlich, gewährt der Kunde Bildszene
AGB Bildszene Werbe GmbH V2_20220920 Seite 3/7
Zugang zu seinen und/oder ihm zuzurechnende Räumlichkeiten Dritter zum vereinbarten Termin.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde leistet daher Gewähr, dass er über alle Rechte an den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten, Gegenständen und Informationen (nachfolgend Materialien) verfügt, die zur Auftragsausführung und Rechtseinräumung erforderlich sind. Insbesondere garantiert der Kunde, dass von ihm allenfalls bereitgestellte Requisiten oder (digitale) Materialien wie Videos, Fotos, Pläne, Skizzen, Konzepte, Dokumente, Audiodateien etc. frei von Rechten Dritter sind und weder Schutzrechte noch Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen oder wettbewerbsrechtliche oder sonstige Beanstandungen auslösen. Erforderlichenfalls wird der Kunde eigenverantwortlich die entsprechenden Einwilligungen von betroffenen Personen einholen.
6.3 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung entstehen, und insbesondere auch für den Bildszene dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Bildszene aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Kunden ihre Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Bildszene unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Kunden, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
6.4 Wird Bildszene von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Kunden beigestellten Materialien, Informationen, Leistungen oder Räumlichkeiten in Anspruch genommen, so hat der Kunde Bildszene zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

7. Abnahme und Gewährleistung
7.1 Bildszene gewährleistet über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Endprodukts bzw. Erbringung der Leistung von ihr verwaltet werden, zu verfügen.
7.2 Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen nach Erhalt zu prüfen und entsprechende Abnahme zu erteilen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von zehn (10) Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert oder bereits veröffentlicht wird. Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben.
7.3 Ein Mangel liegt vor, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder stark beeinträchtigt. Dem Kunden steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Bildszene zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate und beginnt ab Abnahme. Das Recht zum Gewährleistungsregress erlischt ein (1) Jahr nach der Leistungserbringung/Abnahme. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

8. Termine und Lieferverzug
8.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Bildszene schriftlich zu bestätigen.
8.2 Verzögert sich die Leistung von Bildszene aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B.
AGB Bildszene Werbe GmbH V2_20220920 Seite 4/7
Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei (2) Monate andauern, sind der Kunde und Bildszene berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Sollte sich bei der Durchführung des Auftrages herausstellen, dass die Erbringung der Leistung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, wird Bildszene dies dem Kunden sofort anzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw schafft dieser nicht die Voraussetzung, dass die Ausführung bzw Erbringung der Leistung möglich wird, kann Bildszene die Ausführung ablehnen und unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei (2) Wochen vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde Bildszene ihre Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen sowie sämtliche Bildszene entstandenen Kosten und Spesen zu ersetzen.
8.4 Befindet sich Bildszene in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Bildszene schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest vierzehn (14) Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Vorzeitige Auflösung
9.1 Bildszene ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von vierzehn (14) Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von vierzehn (14) Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. seine Mitwirkungspflichten oder Zahlung eines fällig gestellten Betrages, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Bildszene weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Bildszene eine taugliche Sicherheit leistet;
9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Bildszene fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest vierzehn (14) Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

10. Eigentumsrecht / Urheberrecht
10.1 Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich bleiben alle Rechte an den vereinbarten Leistungen einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Drehbücher, Konzepte, Negative etc.), auch einzelne Teile daraus, ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Bildszene bzw. deren Lizenzgebern und können von Bildszene jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des Entgelts im mit Bildszene vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang (Verwendungszweck) zu nutzen. Der Verwendungszweck umfasst vorbehaltlich Punkt 10.2. und soweit nicht anders vereinbart das Senderecht unabhängig von der Art des technischen Verfahrens, das Recht der öffentlichen Aufführung auf den vereinbarten Kanälen der TV- und Kabelgesellschaften, auf Messen, Filmfestivals, closed circuit Aufführungen in Hotels, Flugzeugen, Schiffen, und das Zurverfügungstellungsrecht (auf der/den Webseite(n) des Kunden sowie Video on Demand, Near on Demand, kabellos oder kabelgebunden) einschließlich der vom Kunden betriebenen Social Media Kanäle.
10.2 Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (ausgenommen die vom Kunden genutzten Social Media Kanäle) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Kunden, wobei das Recht
AGB Bildszene Werbe GmbH V2_20220920 Seite 5/7
zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
10.3 Darüberhinausgehende Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Bildszene, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Bildszene und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
10.4 Der Kunde ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Bildszene oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Kunde hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Bildszene sind, einzuhalten.
10.5 Recht auf das Endprodukt. Der Kunde hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Rohdaten, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse, Dokumentationen etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat Bildszene auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren oder herauszugeben. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Bildszene zurückzustellen.
10.6 Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Bildszene setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung des von Bildszene dafür in Rechnung gestellten Entgelte voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Bildszene, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.7 Für die Nutzung von Leistungen von Bildszene, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Bildszene erforderlich. Dafür steht Bildszene und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.8 Bildszene ist berechtigt, ihren Firmennamen und ihr Logo als Copyrightvermerk zu zeigen. Ferner ist Bildszene ist berechtigt, falls nicht abweichend vereinbart, ihre Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Recht umfasst insbesondere die Nutzung von Daten wie Namen und Logo des Kunden, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu verwenden, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zustehen würde.

11. Entgelt / Eigentumsvorbehalt
11.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
11.2 Im vereinbarten Preis sind sämtliche Kosten sowie die Rechteeinräumung in dem gemäß Punkt 10 vorgesehenen Ausmaß enthalten.
11.3 Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Bildszene an den von ihr erbrachten Leistungen/erstellten Endprodukt samt aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart.
11.4 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Bildszene für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Bildszene ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen:
• die erste Hälfte des vereinbarten Honorars bei Vertragsschluss (Annahme des Angebots durch den Kunden),
• die zweite Hälfte nach Abnahme der geschuldeten Leistung.
11.5 Wetterbedingte Verschiebungen der Leistungserbringung (zB Wetterrisiko) sind in den im Angebot von Bildszene ausgewiesenen Kosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand in Rechnung gestellt.
11.6 Verlangt der Kunde den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies Bildszene spätestens
AGB Bildszene Werbe GmbH V2_20220920 Seite 6/7
bei Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten hierfür zu vergüten.
11.7 Für die vereinbarten Preise (Forderung zzgl. Nebenforderung) wird ausdrücklich eine Wertsicherung vereinbart. Als Basis zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für die Berechnung der Wertsicherung gilt der im Monat des Vertragsbeginns veröffentlichte Jahresdurchschnittsindex. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Die Berechnung der Wertsicherung erfolgt jährlich.

12. Zahlung, Zahlungsverzug, Rücktritt
12.1 Die Rechnungen von Bildszene sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen vierzehn (14) Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
12.2 Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt einer elektronischen Rechnung per E-Mail einverstanden.
12.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Bildszene aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Kunden ist ausgeschlossen.
12.4 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Bildszene berechtigt, die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände (lnkassospesen und sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten) zu tragen.
12.5 Nach erfolgloser Mahnung des Kunden unter Setzung einer zumindest 14-tägigen Nachfrist kann Bildszene sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. Nach fruchtlosem Verstreichen von weiteren sieben (7) Tagen ist Bildszene berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten.

13. Haftung
13.1 Bildszene haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Kunden sind im Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Bildszene ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.
13.2 Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
13.3 Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Bildszene ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Kunden zu beweisen.
13.4 Ansprüche des Kunden verfallen in sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber nach drei (3) Jahren ab der Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.

14. Datenschutz
Soweit überhaupt personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter verarbeitet werden,
AGB Bildszene Werbe GmbH V2_20220920 Seite 7/7
erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Bildszene zum Zweck der Vertragserfüllung auf der (Rechts)-Grundlage des bestehenden Vertragsverhältnisses, gesetzlicher Vorschriften und erforderlichenfalls aufgrund der Einwilligung des Kunden.
Eine Weiterverarbeitung der Daten durch den Auftragnehmer zu anderen Zwecken findet nicht statt, ausgenommen die zur Vertragserfüllung und -abwicklung notwendige Weitergabe an Empfänger wie Banken, Steuerberater oder Hostprovider. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung www.bildszene.at/datenschutz/.

15. Geheimhaltung
15.1 Bildszene verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrages zu verwenden.
15.2 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die vom Kunden übermittelten Informationen nicht als vertraulich.

16. Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Kunden und Bildszene ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
16.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Bildszene.
16.3 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Bildszene und dem Kunden wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Bildszene vereinbart. Bildszene ist ebenso berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
16.5 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Lustenau, im September 2022
Zuletzt geändert am 20.09.2022